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Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung Der Vermieter ( Alamo ) hat für seine Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung abgeschlossen. Die Haftpflichtversicherung deckt keine Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeuges. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter ( Alamo ) jeden Schaden zu ersetzen , den er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und/oder der durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt ist, sowie im Falle der unbefugten Nutzung durch Dritte. Erhöte Haftpflicht ( Liability Protection - LP ) In vielen Ländern ist die KFZ - Versicherung mit unbegrenzter Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. In den USA ist das nicht der Fall. Jeder Staat schreibt eine gesetzliche Mindestdeckung vor, die in den USA bei nur US $ 20.000 liegen. Diese Mindestdeckung ist bei Vorausreservierung internationaler Kunden inbegriffen. Verursacht der Mieter / Fahrer einen Unfall , deckt diese Versicherung nur Ansprüche ab, die vom Dritten an den Mieter/ Fahrer gestellt werden, keine Schäden am Mietwagen oder Personenschäden des Mietwagenfahrers oder der Passagiere. Die Erhöhte Haftpflichversicherung ( LP ) ist eine Zusatzversicherung und deckt die Ansprüche, die von Dritten an den Mieter / Fahrer gestellt werden, bis zu einer Höhe von US $ 1.000.000. Die Gesamtkosten werden der Vorausberechnung der Gebühren als LP hinzugefügt. Zusätzlich beinhaltet Alamo´s LP eine weitere Versicherung , welche den Mieter /Fahrer bis zu ca . 100.000 US $ auszahlt , wenn der Unfallgegner Schuld hat, des Mieters/ Fahrers Personen- und Gepäckschaden aber nicht bezahlen kann oder Fahrerflucht etc. begeht. ( Schäden am Fahrzeug sind durch die CDW gedeckt. Siehe Mieterhaftung ) |